Für medizinische Versorgung im Ausland sowie die Kostenübernahme für einen eventuellen Rücktransport ist die Auslandskrankenversicherung die optimale Wahl. Sie bietet Schutz in Situationen, in denen du sonst selbst für die Kosten aufkommen müsstest.
Die Reisekrankenversicherung tritt bei Aufenthalten von unter einem Jahr in Kraft und unterscheidet sich somit von der Auslandskrankenversicherung, die ab einem Jahr gilt.
Falls du deine gebuchte Reise stornieren musst, übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, die du sonst selbst hättest tragen müssen. Dies gilt sowohl bei einer eigenen Entscheidung zur Stornierung als auch bei unerwarteten Umständen wie Krankheit.
Ähnlich wie die Reiserücktrittskostenversicherung übernimmt diese Versicherung die Stornogebühren des Reiseveranstalters, jedoch nur bei dringenden Stornierungsgründen. Ein spontaner Abbruch aus persönlichen Gründen wird hierbei nicht berücksichtigt.
Falls du im Urlaub eine andere Person oder deren Eigentum versehentlich beschädigst, deckt diese Versicherung die entstandenen Kosten für dich.
Im Falle einer schweren Verletzung mit dauerhaften körperlichen Schäden während des Urlaubs, übernimmt die Reiseunfallversicherung sämtliche entstehenden Kosten.
Bei Diebstahl oder Beschädigung deines Gepäcks deckt diese Versicherung die anfallenden Kosten bis zu einer festgelegten Versicherungssumme.
Die Reiserechtsschutzversicherung bietet Schutz bei Streitigkeiten im Ausland und übernimmt Prozesskosten sowie Gebühren, die sich aus verschiedenen Bereichen wie Straf-Rechtsschutz, Schadenersatz-Rechtsschutz und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz zusammensetzen.
Im Falle von Unfällen bietet die Assistance-Versicherung vor Ort Hilfestellungen wie die Beschaffung von Informationen, Organisation einer Rückreise oder Krankenbesuche und vieles mehr.
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